AGB

1. Geltungsbereich 
Diese Verkaufsbedingen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder
von unseren Verkaufbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsge-schäfte verwandter Art handelt. 

2. Angebot, Auftragsbestätigung 
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten. Ein Liefergeschäft auf Grund einer Bestellung des Kunden kommt durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. Bei Abrufaufträgen ist die Ware bis
spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Bestellung abzurufen. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht
abgerufen, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in Rechnung zu stellen. Vom Tag der Berechnung der Ware an
sind wir berechtigt, für deren Bereitstellung Lagerkosten zu berechnen und zwar zum jeweils gültigen Satz des
Speditionsgewerbes. 

3. Preise 
Wir sind an die vereinbarten Preise 3 Monate – vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an gerechnet – gebunden.
Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung zu den jeweils am Tage des Versandes geltenden Preisen zzgl. der zu
diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht,
Porto und Versicherung. 

4. Zahlungsbedingungen 
Soweit nicht anders vereinbart, werden Zahlungen bei Lieferung, spätesten aber in 30 Tagen ohne Abzug fällig. Bei
Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt, sofern der Besteller nicht mit der Begleichung von
Forderungen im Verzug ist. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag an dem wir über den
Betrag verfügen können. Ist lediglich ein Teil einer Warenlieferung fehlerhaft, bleibt der Besteller zur Zahlung des
Preises für den fehlerfreien Anteil verpflichtet. Im übrigen gilt, dass der Besteller nur mit rechtskräftig festgestellten,
unbestrittenen oder von uns anerkannten Ansprüchen aufrechnen kann. Die Zahlung unserer Rechnungen hat unab-
hängig vom Wareneingang zu erfolgen. Das Reklamationsrecht des Bestellers bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungs-
verzug berechnen wir während des Verzugs Zinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz,
sofern wir nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen können. Die Geltendmachung eines weiter-
gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung
an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlung einstellen. Wechsel und Schecks
werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter der Vorraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. 
Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage
des Wechsels für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. Schaltet der Besteller eine Zentralregulierungs-
gesellschaft ein, tritt der schuldbefreiende Rechtsausgleich erst mit Zahlungsgutschrift auf unserem Konto ein. Ver-
schlechtern sich die Vermögens und Kreditverhältnisse des Bestellers mit der Folge einer Gefährdung unseres Anspruchs
auf Zahlung, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Im diesem Falle steht es uns frei, binnen
angemessener Frist Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen jeweils in angemessener Höhe zu verlangen und
unsere Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens auszusetzen. Bei Verweigerung des Bestellers oder bei Fristab-
lauf können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Bei Verkauf gegen
fremde Währung ist jeweils der Betrag in ausländischer Währung zu bezahlen, der dem EURO -Betrag zum Zeitpunkt
der Fakturierung entspricht. Der durch verspätete Zahlung eventuell entstandene Kursverlust ist uns in diesem Falle
vom Besteller zu erstatten. 

5. Lieferung 
Lieferfristen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich verein-
barten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller
zum Rücktritt berechtigt. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbe-
dingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Ist die Einhaltung in Folge von uns nicht be-
herrschbarer Umstände wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder
Arbeitskampfmaßnahmen bei uns oder unseren Lieferanten nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne
weiteres um die Dauer dieser Umstände. Sollten dies Umstände länger als 4 Wochen dauern, ist der Vertragspartner
zum Rücktritt berechtigt. 

6. Versand und Gefahrenübergang 
Der Versand erfolgt immer ab Werk und (vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen) ohne Verbindlichkeit für die
günstigste Versandart. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, sobald die Ware dem
Versandbeauftragten übergeben oder auf dessen Fahrzeug verladen worden ist, spätestens aber, wenn sie – auch
mit eigenen Transportmittel – unser Werk verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung 
oder Platzzustellung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem 
Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf diesen über. Der Lieferer ist berechtigt, aber nicht 
verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Bei Transportschäden hat der 
Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und den Lieferer zu 
benachrichtigen. Transport und alle sonstigen Verpackungen werden (vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen 
und der Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen BGBI. I 1998 S. 
2379) nicht zurückgenommen. 

7. Eigentumsvorbehalt 
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den 
Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. 
Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen 
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung 
ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder sie mit einem 
Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder 
zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit 
beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem 
Besteller und uns vereinbarten Lieferpreis für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderungen 
ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon 
unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ord-
nungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene 
Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. Verarbeitung 
oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird 
die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im 
Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbei-
tung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren. Wir verpflich-
ten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu 
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht 
unser Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen
werden können.  

8. Schadensersatzansprüche 
Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsrund, insbesondere wegen Verletzungen von 
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche 
nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus einer 
Garantie, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten. Der Schadensersatz für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf 
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Ansprüche wegen grob fahrlässigen Ver-
halten einfacher Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes verjähren nach den 
gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen verjähren Schadensersatzansprüche des Bestellers in 12 Monaten nach Ent-
stehung des Anspruchs und Kenntnis des Bestellers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person 
des Schuldners. 

9. Sonderanfertigungen 
Bei Bestellung die Sonderanfertigungen zum Gegenstand haben, übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des 
Bestehens seines Marken-, Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechte. Eine Haftung für die Verletzung von 
Rechten Dritter ist ausgeschlossen. Sofern diese nicht auf den Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der 
Besteller stellt uns von jedweden Ansprüchen Dritter frei. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung beson-
derer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei anteiliger Berechung unser Eigentum. Waren mit Werbeanbrin-
gung können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Drucksiebe werden nach Druckfertigstellung gelöscht. 
Sonstige Druckvorlagen werden bei uns nach Rechnungsstellung 2 Jahre archiviert. Druckvorlagen älter als 2 Jahre 
werden von uns vernichtet, wir setzen hierzu Ihr Einverständnis voraus. 

10. Beanstandung 
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden. 

11. Gewährleistung 
Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetz-
liche Gewährleistungsrechte ein. 

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht 
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 
über Verträge über den Warenverkauf (CISG- „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Für alle Rechtsstreitigkeiten, 
auch im Rahmen eines Wechsel und/oder Scheckprozesses ist unser Geschäftssitz der Gerichtsstand, soweit der 
Partner, Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen 
ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen 
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksam-
keit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame 
Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 

13. Sicherheit und Datenschutz 
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die von Ihnen eingesendeten Informationen werden 
ausschließlich zur Geschäftsabwicklung verwendet, Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich 
behandelt und unterliegen den strengen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sie erhalten von uns 
keine Werbe-E-Mails und wir verkaufen oder vermieten keinerlei Informationen an Dritte. 

Stand Dezember 2005 
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